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Blick auf die Jugendanstalt Raßnitz, sie ist im südöstlichen Teil Sachsen-Anhalts - nahezu genau in der geographischen Mitte - zwischen Halle und Leipzig gelegen und erstreckt sich über eine Fläche von ca. 16 ha. Sie wurde in einer Bauzeit von 28 Monaten errichtet. Die Unterkunftshäuser sind für einen modernen, zeitgemäßen Wohngruppenvollzug konzipiert. Das heißt, die jungen Gefangenen sind grundsätzlich in Einzelhafträumen untergebracht, die jeweils zu Wohngruppen mit 12 bis maximal 20 Inhaftierten zusammengefasst sind. Die jungen Gefangenen haben dadurch die Möglichkeit, im Gruppenleben soziale Verhaltensweisen zur gewaltlosen Konfliktlösung zu üben, gegenseitige Rücksichtsnahme zu entwickeln und soziale Anpassung im "Kleinen" als Übung für die Anpassung an die "Gesellschaft" zu trainieren. Die Ausbildung mit dem Ziel eines Schul- bzw. Berufsabschlusses ist eine wesentliche Grundvoraussetzung, um ein erneutes Straffälligwerden der jungen Gefangenen zu verhindern und ihnen eine Lebensperspektive zu eröffnen. In der Anstaltsinternen Schule können die jungen Gefangenen die Schulabschlüsse der Sekundarstufe I (9. / 10. Klasse) erreichen.

RAßNITZ 21.09.2006

Raßnitz from above - Blick auf die Jugendanstalt Raßnitz, sie ist im südöstlichen Teil Sachsen-Anhalts - nahezu genau in der geographischen Mitte - zwischen Halle und Leipzig gelegen und erstreckt sich über eine Fläche von ca. 16 ha. Sie wurde in einer Bauzeit von 28 Monaten errichtet. Die Unterkunftshäuser sind für einen modernen, zeitgemäßen Wohngruppenvollzug konzipiert. Das heißt, die jungen Gefangenen sind grundsätzlich in Einzelhafträumen untergebracht, die jeweils zu Wohngruppen mit 12 bis maximal 20 Inhaftierten zusammengefasst sind. Die jungen Gefangenen haben dadurch die Möglichkeit, im Gruppenleben soziale Verhaltensweisen zur gewaltlosen Konfliktlösung zu üben, gegenseitige Rücksichtsnahme zu entwickeln und soziale Anpassung im Kleinen als Übung für die Anpassung an die Gesellschaft zu trainieren. Die Ausbildung mit dem Ziel eines Schul- bzw. Berufsabschlusses ist eine wesentliche Grundvoraussetzung, um ein erneutes Straffälligwerden der jungen Gefangenen zu verhindern und ihnen eine Lebensperspektive zu eröffnen. In der Anstaltsinternen Schule können die jungen Gefangenen die Schulabschlüsse der Sekundarstufe I (9. / 10. Klasse) erreichen.
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Sources and credit: © euroluftbild.de/Robert Grahn

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